Rufen Sie an unter

04242 80 106

Förderung erneuerbarer Energien

in diesem Bereich erfahren Sie mehr über die möglichen Förderungen.

Bitte beachten Sie besonders die Förderungen und Kredite für große Solaranlagen in Mehrfamilienhäusern, Nahwärmenetzen und für Prozeßwärmeanwendungen.

Unabhängig von der Förderung ermöglichen Ihnen durch hohe Qualität und attraktive Preise eine wirtschaftlich effiziente Anschaffung einer Solar- oder Biomassekessel-Anlage.

Tipp: Beantragen Sie ein zinsgünstiges Darlehen für die Finanzierung ihrer Anlage bei der KFW-Förderbank
auch als Ergänzungskredit zu der aktuellen Fördeung!

Solarwärme

KfW- Zuschüsse – Solarwärme im Gebäudebestand

 

Basisförderung 30%
  • Warmwasserbereitung:
  • Heizungsunterstützung (mit/ohne Warmwasser), Kälteerzeugung oder Wärmenetzzuführung:
Zusatzförderung (Klima-Geschwindigkeitsbonus) +20%
  • große Solaranlagen mit über 70% Bedarfsdeckung, z.B Solarhaus
Einkommensbonus +30%
  • wenn Haushaltsjaghreseinkommen unter 40.000,- EUR
Fördersumme:
  • Maximale Förderhöhe begrenzt auf 70%
  • Geförderte Investitionssumme 30.000 EUR für die erste WE, + je 15.000 EUR für die 2.-6. WE, ab der 7. WE 8.000,- EUR.
Technische Voraussetzung allgemein:
  • Raumweise Heizlastberechnung und Hydraulischer Abgleich des Heizsystems Verfahren B
  • Wärmemengenzähler
  • Pufferspeicher 40 Ltr/m² Kollektorfläche

Für weitere Infos sehen Sie: KfW-Heizungsförderung 2024

Biomasse

KfW- Zuschüsse – Biomassekessel im Gebäudebestand

 

Basisförderung 30%
  • Pelletskessel, Holzvergaserkessel, Hackgutkessel, Biomasse-Kombi- & Biomasse-Wärmepumpen-Hybridsysteme
Bonusförderung (geringe Abgasemissionen) +2.500,- EUR
  • mit Feinstaubfilter
  • besonders emissionsarme Kessel-Verbrennungstechnik
Zusatzförderung (Klima-Geschwindigkeitsbonus) +20%
  • bei austausch gegen Ölkessel, Stromheizung, Gas-Etagenheizung oder Gasthermen älter 20 Jahre
  • nur in Verbindung mit bestehender oder neuer Solarthermieanlage, PV-Anlage auch zur Warmwasserbereitung, Warmwasser/Heizungs-Wärmepumpe (Hybridsystem)
Einkommensbonus +30%
  • wenn Haushaltsjahreseinkommen unter 40.000,- EUR
Fördersumme:
  • Maximale Förderhöhe begrenzt auf 70%
  • Geförderte Investitionssumme 30.000 EUR für die erste WE, + je 15.000 EUR für die 2.-6. WE, ab der 7. WE 8.000,- EUR.
Technische Voraussetzung allgemein:
  • Raumweise Heizlastberechnung und Hydraulischer Abgleich des Heizsystems Verfahren B
  • Wärmemengenzähler
  • Pufferspeicher 30 Ltr/kW Kesselleistung bei automatischen Systemen (Pellets & Hackschnitzel), 55Ltr/kW bei manuellen Systemen (Holzvergaser)

Für weitere Infos sehen Sie: KfW-Heizungsförderung 2024

Solarstrom

Mit dem EEG wird die vorrangige Abnahme, Übertragung und Vergütung von Strom aus erneuerbaren Energien geregelt.

Daneben werden Investitionen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien durch verschiedene Programme gefördert.

Vergütungssätze entnehmen Sie bitte den Richtlinien des aktuellen EEG, oder erfragen Sie diese bei den RST-Beratern.

Wer sich für die Errichtung, die Erweiterung oder den Erwerb von Fotovoltaik-Anlagen interessiert, kann sich bei der Förderbank der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) informieren (www.kfw.de) oder seine Hausbank ansprechen.