KfW- Zuschüsse – Solarwärme im Gebäudebestand
Basisförderung 30%
- Warmwasserbereitung:
- Heizungsunterstützung (mit/ohne Warmwasser), Kälteerzeugung oder Wärmenetzzuführung:
Zusatzförderung (Klima-Geschwindigkeitsbonus) +20%
- große Solaranlagen mit über 70% Bedarfsdeckung, z.B Solarhaus
Einkommensbonus +30%
- wenn Haushaltsjaghreseinkommen unter 40.000,- EUR
Fördersumme:
- Maximale Förderhöhe begrenzt auf 70%
- Geförderte Investitionssumme 30.000 EUR für die erste WE, + je 15.000 EUR für die 2.-6. WE, ab der 7. WE 8.000,- EUR.
Technische Voraussetzung allgemein:
- Raumweise Heizlastberechnung und Hydraulischer Abgleich des Heizsystems Verfahren B
- Wärmemengenzähler
- Pufferspeicher 40 Ltr/m² Kollektorfläche
Für weitere Infos sehen Sie: KfW-Heizungsförderung 2024
KfW- Zuschüsse – Biomassekessel im Gebäudebestand
Basisförderung 30%
- Pelletskessel, Holzvergaserkessel, Hackgutkessel, Biomasse-Kombi- & Biomasse-Wärmepumpen-Hybridsysteme
Bonusförderung (geringe Abgasemissionen) +2.500,- EUR
- mit Feinstaubfilter
- besonders emissionsarme Kessel-Verbrennungstechnik
Zusatzförderung (Klima-Geschwindigkeitsbonus) +20%
- bei austausch gegen Ölkessel, Stromheizung, Gas-Etagenheizung oder Gasthermen älter 20 Jahre
- nur in Verbindung mit bestehender oder neuer Solarthermieanlage, PV-Anlage auch zur Warmwasserbereitung, Warmwasser/Heizungs-Wärmepumpe (Hybridsystem)
Einkommensbonus +30%
- wenn Haushaltsjahreseinkommen unter 40.000,- EUR
Fördersumme:
- Maximale Förderhöhe begrenzt auf 70%
- Geförderte Investitionssumme 30.000 EUR für die erste WE, + je 15.000 EUR für die 2.-6. WE, ab der 7. WE 8.000,- EUR.
Technische Voraussetzung allgemein:
- Raumweise Heizlastberechnung und Hydraulischer Abgleich des Heizsystems Verfahren B
- Wärmemengenzähler
- Pufferspeicher 30 Ltr/kW Kesselleistung bei automatischen Systemen (Pellets & Hackschnitzel), 55Ltr/kW bei manuellen Systemen (Holzvergaser)
Für weitere Infos sehen Sie: KfW-Heizungsförderung 2024
Mit dem EEG wird die vorrangige Abnahme, Übertragung und Vergütung von Strom aus erneuerbaren Energien geregelt.
Daneben werden Investitionen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien durch verschiedene Programme gefördert.
Vergütungssätze entnehmen Sie bitte den Richtlinien des aktuellen EEG, oder erfragen Sie diese bei den RST-Beratern.
Wer sich für die Errichtung, die Erweiterung oder den Erwerb von Fotovoltaik-Anlagen interessiert, kann sich bei der Förderbank der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) informieren (www.kfw.de) oder seine Hausbank ansprechen.